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Buchungsbedingungen Kindergeburtstag


1. Die Buchung von Kindergeburtstagen erfolgt über den Online-Kalender. Über den Kalender gebuchte Kindergeburtstage werden vor Ort bezahlt.

2. Vor Ort kann bar, mit EC oder Kreditkarte (Visa, Mastercard) bezahlt werden.

3. Stornierungen für Tickets und Buchungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

4. Kindergeburtstage können bis 1 Woche vor der Veranstaltung verschoben werden. Kürzer nur bei Krankheit des Geburtstagskindes. Die Betreiberin behält sich vor, einen Nachweis dafür zu verlangen. Der Kindergeburtstag kann dann auf einen anderen Termin verschoben werden.

5. Bestellte Torten müssen 48h vor dem Termin storniert werden. Bei späterer Stornierung werden die Torten voll berechnet.

6. Der reservierte Tisch kann während des gebuchten Aufenthalts benutzt werden. Danach ist er zu räumen. Bitte pünktlich, da nachkommende Veranstaltungen ansonsten betroffen sein könnten.

7. Begleitende Personen sind bei uns kostenfrei. Es ist ihnen nicht gestattet selbst ins Labyrinth zu gehen.

8. Eigenes Essen und Trinken darf in unseren Räumen nicht konsumiert werden. Bei Zuwiderhandlung hält sich die Betreiberin die Berechnung einer Servicegebühr, sogenanntes „Korkgeld“ vor. Mit Buchung erklären Sie sich damit einverstanden. Ausnahme ist ein Geburtstagkuchen.

9. Offenes Feuer und Kerzen sind im gesamten Objekt aufgrund des Brandschutzes verboten. Bitte benutzen Sie stattdessen LED-Kerzen.

10. Selbst mitgebrachte Dekoration ist nach Nutzung des Tisches wieder vollständig zu entfernen. Piñatas in unseren Räumen oder auf dem Parkplatz zu öffnen ist generell verboten. Das gleiche gilt für Konfetti.

11. Bei Rätselspiel werden für gelöste Rätsel Belohungen (Handelskarten) ausgegeben. Dies erfolgt im Spiel und nach den Regeln des Spiels. Ein Rechtsanspruch existiert nicht.

12. Die Nutzung der Anlage und die ausgegebene Ausrüstung ist nur für den bestimmungsmäßigen Gebrauch gestattet. Die Spieler haben sich beim ersten Besuch einweisen zu lassen. Dazu stellen wir ein Video zur Verfügung und die Mitarbeiter machen gern eine Einweisung. Die gesetzlichen Vertreter haften für die Einhaltung der Einweisungen.

13. Personen, die unsere Anlagen unsachgemäß behandeln (Vandalismus), werden deshalb konsequent verfolgt und deren Erziehungsberechtigte zur Rechenschaft gezogen. Wenn Minderjährige bei uns spielen, ist damit das Einverständnis der Erziehungsberechtigten in dieses Vorgehen vorausgesetzt. Es können dabei auch jederzeit Hausverbote durch unsere Mitarbeiter ausgesprochen werden. Die Mitarbeiter handeln im Auftrag der Bertreiberin und üben das Hausrecht an. Spielberechtigungen verfallen entsprechend. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht in diesem Fall nicht.

14. Wir empfehlen den gesetzlichen Vertreter von Minderjährigen immer anwesend zu sein. Sollten sich die gesetzlichen Vertreter entscheiden nicht anwesend zu sein, ist das damit verbundene Risiko von ihnen selbst zu tragen. Unsere Einrichtung übernimmt keine Aufsichtspflicht. Von Seiten des Betreibers erfolgt keine Prüfung und wir haben dafür keine Vorgaben. Die Betreiberin lehnt jegliche Risikoübernahme ab.

15. Um Verletzungen zu vermeiden gibt es Regeln. Jeder Spieler ist dafür verantwortlich, diese einzuhalten. Die Erziehungsberechtigten, Aufsichts- oder Begleitpersonen haben die Minderjährigen auf Gefahren hinzuweisen.

16. Die Benutzung der Einrichtung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Betreiberin haftet nur bei grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

17. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.

18. Essen und Getränke dürfen nicht in das Labyrinth mitgenommen werden.

19. Auf die Garderobe ist selbst zu achten. Die Betreiberin übernimmt generell keine Haftung.

20. Haustiere sind in der Spiellandschaft grundsätzlich nicht gestattet und nicht erwünscht. Bei besonders ruhigen und gut erzogenen Tieren kann dies in Ausnahmefällen erlaubt werden. Bitte wenden Sie sich dafür an das Tresenpersonal.

21. Das Rauchen ist generell nur in den ausgewiesenen Bereichen außerhalb des Gebäudes erlaubt. Im Gebäude darf nicht geraucht werden.

22. Soweit gesetzlich zulässig haftet die Betreiberin oder ihr Personal nicht für selbstverschuldete Unfälle, Personen oder Sachschäden der Besucher, sowie für Schäden die auf unsachgemäße Behandlung der Anlage oder der Gegenstände in der Anlage beruhen.

23. Personen die durch Dunkelheit, Lichteffekte, Soundeffekte in gesundheitliche Mitleidenschaft gezogen werden können, dürfen die Anlage nicht betreten. Wenn sie dies tun, dann auf eigene Gefahr.

24. Wir empfehlen Kinder unter 6 Jahren nicht ins Labyrinth mitzunehmen. Es kann zu Angstzuständen führen. Das Alter ist keine absolute Grenze und die Entscheidung liegt letztlich im Ermessen der gesetzlichen Vertreter.

25. Wird die maximale Besucheranzahl überschritten, so ist die Betreiberin oder deren Personal berechtigt den Zutritt zu beschränken.

26. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Buchungen
Euer Heldenverlies Team